Für Lebensmittel für besonders empfindliche Verbrauchergruppen gelten seit 2016 in der EU spezielle Regelungen, die das Diätrecht abgelöst haben. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung (EU) 609/2013.

Hierunter fallen Lebensmittel für Säuglinge bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres und für Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Untersucht werden Milchnahrungen und hypoallergene HA-Nahrungen (Flaschennahrung) sowie Beikost. Zur Beikost gehören sowohl Getreidebreie als auch Obst- und Gemüsebreie und ganze Menüs speziell für Kleinkinder, wie auch Säfte und Kekse. Sie dienen der Ernährung bis zur Umstellung auf normale Familienkost.

Weiterhin zählen hierzu Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die bilanzierten Diäten. Dies sind speziell formulierte Lebensmittel, die besonderen Ernährungsbedürfnissen von Patienten entsprechen, z.B.: Aufbaunahrungen, Diäten für Nierenkranke, Lebensmittel für Beschwerden bei Säuglingen und Kleinkindern.

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