Die Bezeichnung Käse ist in der EU ebenso wie Milch oder Joghurt gesetzlich geschützt: Als "Käse" darf nur Käse bezeichnet werden, der den Herstellungsvorschriften der deutschen Käseverordnung bzw. der Gemeinsamen Vermarktungsverordnung (EU) Nr. 1308/2013 entspricht.

Käse werden definiert als frische oder in verschiedenen Graden der Reifung befindliche Erzeugnisse, die aus dickgelegter Käsereimilch hergestellt sind. Käsereimilch ist die zur Herstellung von Käse bestimmte Milch, auch unter Mitwirkung von Buttermilcherzeugnissen, Sahneerzeugnissen, Süßmolke, Sauermolke und Molkensahne.

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