Nach den Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist Milch das Gemelk einer oder mehrerer Kühe. Die Verordnung unterscheidet für die Abgabe oder den Verkauf an den Endverbraucher die Konsummilcharten Rohmilch, Vollmilch, teilentrahmte Milch (fettarme Milch) und entrahmte Milch (Magermilch).

Rohmilch wird als Milch beschrieben, die nicht über 40 °C erhitzt und keiner Behandlung mit entsprechender Wirkung unterzogen wurde. Vollmilch, fettarme Milch und Magermilch sind jedoch wärmebehandelt und auf einen bestimmten Fettgehalt eingestellt.

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