Die Untersuchungen im Rahmen des Verbraucher- und Umweltschutzes können die Bürgern
nicht direkt, sondern nur mittelbar über die Lebensmittelüberwachungsämter
der Kreise und kreisfreien Städte in Anspruch nehmen. Diese überbringen
die zu untersuchenden Proben z.B. als Planproben, Verdachtsproben oder auch
Verbraucherbeschwerden. Dabei ist die richtige Probennahme und Dokumentation
sehr wichtig; sie wird von speziell ausgebildeten Lebensmittel-Kontrolleurinnen
und -Kontrolleuren durchgeführt.
Als Verbraucher haben Sie auch
die Möglichkeit, nach dem Kauf festgestellte Mängel an Lebensmitteln
oder an Speisen, die sie z.B. im Lokal verzehren, durch uns untersuchen zu
lassen. Untersuchungskosten fallen hierbei für sie nicht an, sie müssen
allerdings ihre Beschwerde bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde
führen, diese übernimmt dann die Weiterleitung der Probe.
Die Ergebnisse unserer Untersuchungen
gehen wiederum, versehen mit einer gutachterlichen Äußerung, zurück
an die jeweiligen Einsender. Im Fall von Lebensmittelproben also an die Lebensmittelüberwachung
der Kreise und kreisfreien Städte. Diese ergreifen dann, falls erforderlich,
geeignete Maßnahmen.