Labortätigkeit
Futtermitteluntersuchungen
Mit Erlass vom 17. Juli 2003 sind die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter
in NRW mit der Durchführung der amtlichen Futtermitteluntersuchungen
beauftragt worden. Damit hat das zuständige Ministerium für Umwelt,
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) konsequent die VO
(EG) 178/2002 umgesetzt, die für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
gleiche Grundsätze festlegt.
Die amtlichen Futtermittelproben sind zum größten Teil (90 %) Bestandteil
eines Kontrollplans („Nationales Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit“),
mit dem v.a. die Herstellung und der Handel von Futtermitteln, aber auch deren
Einsatz beim Tierhalter überwacht werden sollen. Landesweit werden im
Rahmen des Kontrollplans jährlich ca. 3500 Proben untersucht, die vom
Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd (LEJ) und von den Kreisordnungsbehörden
unter Berücksichtigung risikoorientierter Vorgaben entnommen werden.
Eine Probe wird immer auf mehrere Parameter untersucht, so dass in NRW insgesamt
ca. 20.000 Analysen durchgeführt werden.
Um ein qualitativ hochwertiges, möglichst breites Untersuchungsspektrum
zu leisten, haben die vier Staatlichen Untersuchungsämter Analysenschwerpunkte
gebildet. Im Rahmen dieser Schwerpunktbildung wird im CVUA-OWL auf Zusatzstoffe
(Leistungsförderer, Kokzidiostatika, Vitamine, Farbstoffe), unerwünschte
Stoffe (Fluorid), unzulässige Stoffe (Nitrofurane, Nitroimidazole) sowie
auf Verschleppungen von Tierarzneimitteln (Tetracycline, Benzimidazole, Chinolone)
untersucht. Des Weiteren wird der Zusatz gentechnisch veränderter Zusätze
sowie der mikrobiologische Status von Futtermitteln überprüft.
Insbesondere für die verbraucherschutzrelevanten Untersuchungen kommt
modernste Analysentechnik, wie z.B. LC/MSMS zum Einsatz. Damit ist es möglich,
mit hoher Spezifität und Empfindlichkeit unerwünschte und unzulässige
Stoffe nachzuweisen (Labortätigkeit).